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Berliner Fernsehturm

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lidia Maier, Rudolf-Seiffert-Str. 40, 10369 Berlin,

E-Mail: maiers.touren(at)gmail.com

Tel:  +49 176 225 909 07.

 

 

Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in erster Linie, ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften, das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Lidia Maier, im Folgenden kurz Unternehmer genannt. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen an und erklärt sich mit den AGBs ausdrücklich einverstanden.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

 

Abschluss des Vertrages
Nach der schriftlichen oder mündlichen Bestellung per E-Mail, Post oder Telefon, kommt ein Vertragsschluss über eine Tour/Führung oder eine Vermittlung von reisetypischen Dienstleistungen, zwischen dem Auftraggeber und Unternehmer, zustande, sobald eine schriftliche Bestätigung, die keiner bestimmten Form bedarf, per Fax, E-Mail oder Brief durch Unternehmer an den Auftraggeber verschickt wird.


Bucht der Auftraggeber alleine oder in einer Gruppe eine Tour/Führung oder eine Vermittlung von reisetypischen Dienstleistungen, ist jeder Teilnehmer Vertragspartner vom Unternehmer.
Die Person, die die Buchung vornimmt, übernimmt alle Vertragsverpflichtungen für alle darin aufgeführten Teilnehmer, sowie die Haftung und die Zahlung des Gesamtpreises.
Ist der Auftraggeber ein Reiseveranstalter, Schulklasse, Verein, Verband oder eine andere Institution, ist sie verpflichtet den Gesamtbetrag aller gebuchten Leistungen, bzw. Teilnehmer zu zahlen.
Mit der Buchung beim Unternehmer erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden, dass er per E-Mail, Fax, Telefon oder per Post von weiteren Informationen zu neuen Angeboten oder bei Aktualisierung der Inhalte benachrichtigt wird. Diese Zustimmung kann durch eine Mitteilung per E-Mail, Fax, Telefon oder per Post widerrufen werden.

 

Leistungen, Leistungsänderungen, Ersatzpersonen
Die vertraglichen vom Unternehmer zu erfüllenden Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Internetseite und aus den ergänzenden Informationen der Buchungsbestätigung. Änderungen, die die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
Leistungsträger vom Unternehmer, sowie Stadtführer, Busunternehmen, sind nicht bevollmächtigt Vereinbarungen oder Zusicherungen zu machen, die vertragliche, zugesagte Vereinbarungen vom Unternehmer abändern.

 
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Unternehmer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.


Bei Änderungen der vereinbarten Leistungen und dessen Ablaufes(Zeiten, Treffpunkten, etc. wegen des Streiks, Veranstaltungen, Naturkatastrophen u.a.) wird Unternehmer versuchen den Auftraggeber per E-Mail oder per Telefon zu kontaktieren, um ihn über die Änderungen zu benachrichtigen und ein Alternativangebot vorzuschlagen.

 

Grundsätzlich kann bei Stadtführungen, Stadtrundfahrten nicht die exakte Einhaltung der Strecke garantiert werden. Routenänderungen sowie die Umstellung von Anhaltspunkten sind aus sachlichen Gründen (Straßensperrungen, Staus etc.) vorbehalten.

 

Es besteht keine Pflicht auf eine Ausführung der Leistung durch einen bestimmten Stadtführer, auch wenn ein genauer Name in der Buchungsbestätigung genannt ist.


Wird durch die Änderung der Gesamtcharakter der gebuchten Leistungen erheblich verändert, dann ist der Auftraggeber berechtigt, sofern die Leistung noch nicht begonnen ist, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Änderungsmitteilung kostenlos umzubuchen oder ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Auftraggeber  nicht zurück, wird die Änderung für beide Vertragsparteien verbindlich.
Bitte beachten Sie, dass einige Email-Anbieter Mails aussortieren, und können die E-Mail vom Unternehmer als unerwünschte Werbung(„Spam“) betrachten. Sollen Sie die Bestätigung vom  Unternehmer  nicht gelesen haben, weil sie vom E-Mail-Provider als „Spam“ markiert wurde, haftet der Unternehmer dafür nicht.

Zahlung des Reisepreises, Preisänderung
Die Bezahlung der Leistungen durch den Auftraggeber/Teilnehmer erfolgt vor Leistungsbeginn in Bar vor Ort oder per Banküberweisung, je nach Vereinbarung.

Gebühren, die durch Überweisungen anfallen, sind ausschließlich vom Auftraggeber zu bezahlen.
Die beim Unternehmer genannten Preise sind Bruttopreise.
Auf Wunsch werden eine Quittung und eine Rechnung ausgestellt
Alle Extrakosten, die während der Tour entstehen können(z.B. Essen, Getränke, Souvenirs und Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr, Mietfahrräder usw.) sind vom Auftraggeber/Teilnehmer zu tragen, sofern diese nicht explizit Bestandteil einer Tour sind.


Unternehmer behält sich die Möglichkeit vor, bei nicht rechtzeitiger vollständiger Bezahlung, den Auftraggeber zunächst zur Zahlung aufzufordern. Hierfür kann Unternehmer eine pauschale Mahngebühr i. H. v. EUR 10- zzgl. Porto geltend machen. Eine Verpflichtung vom Unternehmer zur Zahlungsaufforderung vor Rücktritt besteht jedoch nicht.
Unternehmer ist berechtigt nach Vertragsabschluss, Preiserhöhung zu verlangen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die folgend aufgeführten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöht haben bzw. neu entstanden sind, die Unternehmer nicht zu vertreten hat. Dies gilt z.B. im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten.


Eine Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn verlangt werden. Sie ist vom Unternehmer dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes mitzuteilen.
Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Bezahlung einer Entschädigung zurückzutreten.

Die Rechte hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis Unternehmer gegenüber geltend zu machen.

 

 

Rücktritt oder Kündigung
Der Auftraggeber kann jederzeit vor dem gebuchten Leistungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Unternehmer.

Der Unternehmer bietet die kostenlose Stornierung bis zu 24 Stunden vor Beginn der Ausführung der Leistung durch einen Stadtführer an, sofern sie nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (z.B. Transport, Bewirtungen, Mietfahrräder usw.) durch Unternehmer vermittelt sind.


Soll der Zugang der Stornierung beim Unternehmer später erscheinen, sowie bei Nichterscheinen ist 100% des Gesamtpreises zu zahlen.

 

Bei Stadtführungen(z.B. Stadtrundfahrt, Kulinarische Tour etc.), wo durch Unternehmer vermittelte Fremdleistungen (z.B. Transport, Bewirtungen, Mietfahrräder usw.) gebucht sind gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
- Eine kostenlose Stornierung bis spätestens 7 Tage vor dem Termin der gebuchten Leistung. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet alle bereits entstandenen Kosten zu tragen, wie z.B. für die durch Unternehmer vermittelte Fremdleistungen. (z.B. Transport, Bewirtungen, Mietfahrräder usw.).
Soll der Zugang der Stornierung beim Unternehmer später erscheinen gelten folgenden Stornobedingungen:
Bis zum 7. Tag vor Leistungsbeginn: 0% des Gesamtpreises
Bis zum 3. Tag vor Leistungsbeginn: 75% des Gesamtpreises
Danach 100% sowie bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises.

 

Unternehmer kann in folgenden Fällen vor gebuchten Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Leistungsbeginn den Vertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Auftraggeber/Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung den Leistungsverlauf nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält Unternehmer den Anspruch auf den vollen Buchungspreis. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Auftraggeber/Teilnehmer.

- Wegen einer kurzfristigen Erkrankung eines Stadtführer. (Der Unternehmer wird versuchen eine Vertretung zu organisieren. Falls es nicht möglich seien sollte, werden bereits bezahlte Rechnungen erstattet.)

-Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

 



-Wegen besonderer Umstände bei erheblicher Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Tour durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z. B. höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen, Krieg, Epidemien, Havarien oder dergleichen, sind beide Teile berechtigt, nach Maßgabe dieser Vorschrift zu kündigen.
Sollte eine Tour durch nicht vorhersehbare Umstände während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Auftraggeber/Teilnehmer 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet. Im Falle eines Abbruchs der Tour durch den Auftraggeber/Teilnehmer hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.


Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
Unternehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

Unternehmer trägt bzw. übernimmt keine Haftung:

-für Anreise zur vereinbarten Zeit und zum in der Bestätigung vom Unternehmer genannten Treffpunkt. 

-für die Beaufsichtigung der Teilnehmer während der Tour.
-für die Beaufsichtigung von Gegenständen, die Teilnehmer während der Tour mit sich führen.
-für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handlung des Auftraggebers oder eines seiner Teilnehmer basieren. (z.B.: Einhaltung der allgemeine Verkehrsregeln, fehlhafte Benutzung vom Fahrrad, Segway etc.)
-für die durch Unternehmer vermittelte Fremdleistungen. (z.B. Transport, Ausstellungen, Bewirtungen, Mietfahrräder usw.).

 

 

Anspruchsstellung
Der Auftraggeber/Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Beförderungsmitteln, sofern diese nicht explizit bei der Bestätigung durch Unternehmer beschrieben sind.

Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen muss der Auftraggeber/Teilnehmer unverzüglich dem Unternehmer bzw. dem Stadtführer mitzuteilen und Wiedergutmachung zu  verlangen. Soll die Mängelanzeige nach der Tour beim Unternehmer bzw. beim Stadtführer erfolgen, werden die Ansprüche des Auftraggebers/Teilnehmers ganz entfallen.


Ansprüche des Auftraggebers auf Abhilfe von Mängeln (§651c BGB), auf Minderung des Buchungspreises gemäß §651d BGB, auf Kündigung des Vertrages wegen Mangels nach §651e BGB sowie auf Schadenersatz aus §651f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

 

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Teilnehmers
Der Auftraggeber/Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Er ist verpflichtet, seine Beschwerden dem Unternehmer oder der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Telefon oder E-Mail-Adressen vom Unternehmer ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Unterlöst es der Auftraggeber oder einen seiner Tourteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung des Preises zu.

 

Wartezeiten
Bei Verspätung des Auftraggebers/Teilnehmers zum vereinbarten Leistungsbeginn hält Unternehmer oder der örtlichen Reiseleitung, soweit nicht anders vereinbart, eine Wartezeit von maximal 15 Minuten ein.
Nach erfolglos verstrichener Wartezeit, beim Nichterscheinen des Auftraggebers/Teilnehmers, gilt die Leistung als ausgefallen und begründet damit den Anspruch vom Unternehmer auf eine Ausfallsumme in Höhe des vereinbarten Leistungspreises.
Soll der Auftraggeber/Teilnehmer beim Unternehmer oder der örtlichen Reiseleitung innerhalb der Wartezeit ein späteres Eintreffen melden, verkürzt sich die Dauer der Stadtführung um die Wartezeit.

 

 

 

Sonstige Bestimmungen


Unsere Angebote entsprechen dem Stand der Festlegungen bei Bereitstellung und gelten bis zur Buchung vorbehältlich Änderungen und Verfügbarkeit. Unternehmer behält sich Irrtümer, Druck- und Rechenfehler vor.
Die angegebenen Daten des Auftraggebers oder ein seiner Tourteilnehmer werden unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und bearbeitet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Unternehmer bereits bei Anfrage über die Teilnehmer mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer mitzuteilen. Versäumt der Auftraggeber dies, können die Teilnehmer ersatzlos von der Tour ausgeschlossen werden, sofern die Tourdurchführung unverhältnismäßig behindert wird.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
Der Auftraggeber oder eines seiner Tourteilnehmer ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand für Klagen ist der Sitz des Unternehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

 

Für die Fahrradtouren gelten die obengenannte  AGB und folgende Ergänzungen:

-Die Teilnehmer müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

-Die Teilnehmer, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen, dürfen nicht das Fahrrad benutzen und an der Tour teilnehmen. Soll es der Fall sein, wird es als Stornierung des Vertrags durch den Auftraggeber gelten.

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